Anmietung
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Terminvergabe
Termine werden über die folgende Anschrift vergeben:
Stadtteilverein Oker
Tel.:0176 - 62 77 81 31
E-Mail: bgo@stadtteilverein-oker.de -
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Wichtiger Hinweis
Wir bitten dringend darum, dass für die selbe Veranstaltung BITTE nur EINER unter EINEM Namen EINE Reservierung vornimmt.
Sonst kann es sehr leicht zu Unstimmigkeiten und fehlerhafter Bereitstellung oder auch Absage kommen, die der Stadtteilverein dann aber nicht zu verantworten hat.
Sitzplätze und Kosten (ab 17.08.2022)
Raum |
Sitzplätze |
Vereinsarbeit |
Vereinsvergnügen oder Familienfeier |
Gewerbliche Nutzung |
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Großer Saal gesamt (ca. 302 m²) * |
bis zu 204 |
120 € |
350 € |
500 € |
Großer Saal (2/3) (ca. 201 m²) * |
bis zu 136 |
80 € |
250 € |
360 € |
Großer Saal (1/3) (ca. 101 m²) * |
bis zu 68 |
50 € |
200 € |
200 € |
Kleiner Saal (ca. 95 m²) * |
bis zu 72 |
50 € |
200 € |
200 € |
Theke mit Gläsernutzung |
10 € |
20 € |
35 € | |
Zapfanlage: Reinigung |
35 € |
35 € |
35 € | |
Clubraum I (ca. 48 m²) |
25 € |
60 € |
80 € | |
Clubraum II (ca. 21 m²) |
15 € |
30 € |
40 € |
Nutzung- und Entgeltordnung (Stand: 17.08.2022)
Auszug (Reinigungs-Check)
Sonderregelungen während der Corona-Pandemie
Der Mieter der Räumlichkeiten der Begegnungsstätte Oker ist für die Einhaltung der Allgemeinverfügungen des Landes Niedersachsen und des Landkreises Goslar -in der jeweils gültigen Fassung- verantwortlich.
Die Regelungen der Corona-Verordnungen sind während der gesamten Mietdauer (einschl. Vorbereitung und Reinigung) zwingend einzuhalten.
Der Nutzer nennt eine/n Verantwortlichen, der für die Einhaltung und Kontrolle der Corona-Verordnung verantwortlich zeichnet.Genutzte Gegenstände in der BGO sind mit Beendigung der Nutzung zu desinfizieren. Dazu gehören auch Tische, Stühle, Türklinken und genutzte Toiletten.
Der Nutzer hat dazu ausreichend Desinfektionsmittel und Reinigungstücher mitzuführen (kann von der BGO nicht zur Verfügung gestellt werden).
Auf die Einhaltung der vorstehenden Reinigungsregeln ist zwingend zu achten.
Werden die angeführten Reinigungsregeln nicht eingehalten, so wird zu Lasten des Nutzers eine Reinigung durch eine vom Stadtteilverein beauftragte Reinigungsfirma vorgenommen.
Bei Nichteinhaltung der Regeln wird eine zukünftige Nutzung der BGO versagt.
Nachfolgend die Weisung des Landkreises Goslar zur Kenntnis:
Der Stadtteilverein kann die Begegnungsstätte Oker für die Durchführung privater Feiern oder Veranstaltungen vermieten.
Für die Einhaltung der Regeln, die sich aus der aktuellen Coronaverordnung des Landes ergeben, zeichnet der Veranstalter (also der Mieter) verantwortlich.
Bei einer Feierlichkeit oder Zusammenkunft, an der mehr als 25 Personen teilnehmen, die weder geimpft oder genesen sind, gilt die 3G-Regel, d.h. alle nicht geimpften und nicht genesenen Personen müssen sich testen lassen. Dies gilt auch unabhängig von einer möglichen Warnstufe.
Ich habe den Reinigungscheck und die Sonderregelungen ‚Corona‘ gelesen und sichere deren Beachtung zu. -Bitte vor der ersten Nutzung zurücksenden-
Flyer: Nutzung der BGO (Stand Juni 2019)